zum Inhalt springen

Spendenabsetzbarkeit

Sie können Ihre Spende an MEFOgraz steuerlich absetzen.

Normalerweise ist das bei freiwilligen Zuwendungen nicht möglich. Der Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. Mai 2011 bestätigt laut § 4a Z. 1 lit. d. und e EStG die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende an die MEFOgraz als gemeinnützige Organisation. Unter der Reg.-Nr. FW 2145 findet sich MEFOgraz in der Liste der begünstigten Spendenempfänger*innen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Was benötigen Sie dazu?

Seit 01. Jänner 2017 gibt es in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit für Privatpersonen Neuerungen. Unternehmen sind davon ausgenommen.

Für die Einkommenssteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung wird die Spende von den spendenempfangenden Unternehmen, in diesem Fall MEFOgraz, im Februar/März an das Finanzamt automatisch übermittelt. Bei Ihrer privaten Spende müssen nunmehr folgende Daten angegeben werden:

  • Vorname, Nachname sowie
  • Geburtsdatum

Weitere Details zu den Voraussetzungen für die Spendenabsetzbarkeit finden Sie im Einkommenssteuergesetz, EStG.

Was benötigen Sie dazu?

Seit 01. Jänner 2017 gibt es in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit für Privatpersonen Neuerungen. Unternehmer*innen sind davon ausgenommen.

Für die Einkommenssteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung wird die Spende von den spendenempfangenden Unternehmen, in diesem Fall MEFOgraz, im Februar/März an das Finanzamt automatisch übermittelt. Bei Ihrer privaten Spende müssen nunmehr folgende Daten angegeben werden:

  • Vorname, Nachname sowie
  • Geburtsdatum

Weitere Details zu den Voraussetzungen für die Spendenabsetzbarkeit finden Sie im Einkommenssteuergesetz, EStG.

Firmenspenden steuerlich absetzen

Bei Firmenspenden und Sponsorings können maximal 10 Prozent des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Weitere Informationen zu Spendenabsetzbarkeit hält das Bundesministerium für Finanzen bereit.