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Vergaberichtlinien zum Förderprogramm Gesundheit3000

Mit dem Förderprogramm GESUNDHEIT3000 will MEFOgraz jungen Forscherinnen und Forschern die Durchführung eigenständig beantragter Forschungsprojekte ermöglichen.
Gefördert werden Forschungsprojekte aller wissenschaftlichen Themengebiete, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zur Verbesserung von Vorsorge, Früherkennung, Diagnose oder Behandlung zum Ziel haben. Neben der wissenschaftlichen Qualität ist die Attraktivität für potentielle GeldgeberInnen und SpenderInnen ein wichtiges Entscheidungskriterium.

Die Höhe der Förderung ist projektabhängig.
Einreichfrist: 28.11.2022

Richtlinie für das MEFOgraz-Förderprogramm Gesundheit3000

1. Ziel

Das Programm GESUNDHEIT3000 zielt darauf ab, jungen ForscherInnen an der Medizinischen Universität Graz die Durchführung eines eigenständig beantragten Forschungsprojektes zu ermöglichen. Die Forschungsprojekte werden von MEFOgraz ausgesucht und finanziell unterstützt.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte der Medizinischen Universität Graz. Es können alle wissenschaftlichen Themengebiete und Fragestellungen gefördert werden, die medizinischen Erkenntnisgewinn mit mittelbarem oder unmittelbarem Bezug zur Verbesserung von Vorsorge, Früherkennung, Diagnose oder Behandlung zum Ziel haben.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausnahmslos einzelne natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Projektstarts und für die Dauer des beantragten Projektes in einem Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen, über ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Doktorats-, Diplom- oder MA-Studium) sowie ausreichend freie Arbeitskapazität (Zeit) und die notwendige Infrastruktur verfügen, um das beantragte Projekt durchführen zu können, was von dem bzw. der jeweiligen Vorgesetzten und LeiterIn der Organisationseinheit im Rahmen der Antragstellung durch Unterschrift auf dem Antragsformular zu bestätigen ist. Ausgeschlossen sind damit Personen, die über ein anderes Projekt und/oder im Rahmen des PhDProgramms finanziert sind. Institute, Institutionen oder Firmen sind nicht antragsberechtigt. Antragsteller, die bereits eine Förderung von MEFOgraz erhalten haben, können nach Beendung (inkl. Publikation) des geförderten Projektes erneut ansuchen.

4. Verwendung der Förderung

Förderbar sind nur projektspezifische Kosten, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden und über die an der Medizinischen Universität Graz vorhandenen Ressourcen hinausgehen. Eine Förderung von Infrastruktur kann nur in Ausnahmefällen und aufgrund einer stichhaltigen Begründung im Antrag erfolgen. Personalmittel können für die Beschäftigung von zusätzlichen MitarbeiterInnen eingesetzt werden. Dafür sind die jeweils geltenden einschlägigen kollektivvertraglichen Personalkostensätze zur Anwendung zu bringen. Selbstantragstellung, d.h. Antragstellung für das eigene Gehalt, ist nicht möglich. Das beantragte Projekt muss aufgrund des tatsächlich zu erwartenden Bedarfs realistisch kalkuliert werden. Unangemessene (überzogene) Kalkulationen können trotz inhaltlicher Qualität des Antrags ein Ablehnungsgrund sein.

5. Gute wissenschaftliche Praxis

Der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin ist verpflichtet, alle, insbesondere die für das Projekt speziell gültigen Rechts- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten und vor
Projektbeginn alle notwendigen Genehmigungen (z.B. der Ethikkommission, Tierversuchskommission oder entsprechenden Behörden) einzuholen. Die Standards für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Universität Graz sind von allen Projektbeteiligten einzuhalten. Bei einem vermuteten Verstoß (zB. Nichteinhaltung des Arbeits- und Zeitplans) dagegen erfolgt eine Überprüfung durch die Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung der Medizinischen Universität Graz und Entscheidung über eine Rückzahlung der Mittel. Eine mögliche Doppelförderung muss bekannt gegeben werden.

6. Datenschutz

Die Medizinische Universität ist berechtigt, alle projektspezifischen Daten ITunterstützt zu verarbeiten und teilweise zu veröffentlichen bzw. in anonymisierter Form weiterzugeben. Die Projektleitung ist verpflichtet, die ProjektmitarbeiterInnen über die IT-unterstützte Erfassung und Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten jeweils im Vorhinein zu informieren. Bei Bewilligung eines Projektes wird eine von dem/r ProjektleiterIn zu erstellende Kurzfassung der Projektbeschreibung auf der MEFOgraz-Homepage veröffentlicht. Seitens der Projektleitung muss darauf geachtet werden, dass die Inhalte dieser Kurzfassung so gestaltet sind, dass sie nicht zu Einschränkungen von allfälligen Schutzrechtsanmeldungen führen können.

7. Form der Antragstellung

Anträge können in deutscher und englischer Sprache verfasst werden.

Das Antragsformular ist ausgedruckt und mit allen Original-Unterschriften an die untenstehende Adresse zu übermitteln.
Ausdruck: MEFOgraz, zH: Mag. Doris Jung, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz

Alle Unterlagen (auch das Antragsformular) sind im pdf-Format (zusammengeführt in einer pdf-Datei entsprechend der Reihenfolge in u. a. Liste mit folgender Dateibenennung: „Förderprogramm GESUNDHEIT3000_ [Nachname des/r Antragsteller/in].pdf “) an die untenstehende Adresse zu übermitteln:
pdf-Version: office@mefograz.at

Teile des Antrages:

A) Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Kostenaufstellung

B) Projektbeschreibung auf max. 10 Seitenmit fortlaufenden Seitenzahlen inkl. aller Abbildungen und Tabellen (dies alles in DIN A4, Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11 pt) und inkl. einer max. 1-seitigen Projektzusammenfassung Die Projektbeschreibung muss folgende Punkte enthalten und entsprechend strukturiert sein:

Wissenschaftliche Aspekte
Stellung des Projektes im wissenschaftlichen Umfeld (Arbeitsgruppe bzw. Organisationseinheit) und innerhalb der Med Uni Graz, d.h. in der Forschungslandschaft der Med Uni Graz und der jeweiligen Organisationseinheit (max. 1 Seite von den o.a. 10 Seiten, nicht zusätzlich!)
Ziele (Hypothesen)
Bezug zum Stand der internationalen einschlägigen Forschung
Erschließung wissenschaftlichen Neulands (innovative Aspekte)
Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte aufgrund des vorliegenden Projekts evtl. weiterreichende Auswirkungen (andere Gebiete, nichtwissenschaftlicher Bereich)
Methodik
Arbeits-und Zeitplanung
Disseminationsstrategien
Kooperationen (international, national, universitätsintern)

Marketing-Aspekte
Stellenwert des Projekts für die öffentliche Meinung und emotionale Attraktivität für Spendenfreudigkeit
Finanzielle Aspekte (ergänzend zur Kostenaufstellung im Antragsformular)
Begründungen für das beantragte Personal (Art der Stelle(n), Kurzbeschreibung des Arbeitsbereichs, Beschäftigungsausmaß und Dauer des Einsatzes)
Begründungen für Sachmittel (Geräte, Material, Reise-und sonstige Kosten). Werden Geräte beantragt, ist zu spezifizieren, inwiefern diese im gegebenen Forschungsumfeld nicht zur Grundausstattung zählen.

C) Lebenslauf des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (max. 1 Seite)

8. Bearbeitung, Begutachtung und Vergabeentscheidung

Einreichungen können das ganze Jahr über erfolgen, und auch die Bearbeitung der Anträge erfolgt fristenunabhängig. Von MEFOgraz wird eine Prüfung aller einlangenden Anträge vorgenommen. Dazu bedient sich MEFOgraz einer sechsköpfigen Vergabekommission, deren Mitglieder zu gleichen Teilen vom MEFOgraz-Vorstand und vom für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied der Med Uni Graz nominiert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung außer der wissenschaftlichen Qualität auch die Attraktivität für potentielle GeldgeberInnen berücksichtigen muss. Einmal abgelehnte Anträge können nach wesentlicher Überarbeitung erneut eingereicht werden. Die AntragstellerInnen werden per E-mail über das Ergebnis informiert.

9. Projektergebnis, -abschluss und -bericht

Über den Fortschritt des Projektes ist vierteljährlich ein (Zwischen-)bericht und nach Ende des Projektes ein Endbericht an die Vereinigung Forschungsförderung der Med Uni Graz zu übermitteln. Die Projektleitung hat mit MEFOgraz in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit eng zusammenzuwirken. Falls das Dienstverhältnis der Projektleiterin bzw. des Projektleiters vor Ende des bewilligten und in Bearbeitung befindlichen Projektes endet und er/sie die Medizinische Universität Graz verlässt oder das Projekt aus anderen Gründen abgebrochen werden muss, so ist umgehend die für die Abwicklung der Förderung zuständige Stelle zu informieren. Die Mitnahme des Projektes mit den dafür zur Verfügung gestellten Mitteln an eine andere Institution ist nicht möglich.

10. Verrechenbare Kosten

Die Angemessenheit der Kostenplanung des Projektes ist durch den Antrag zu rechtfertigen und ein Evaluationskriterium.
A) Jeweils projektspezifisch zu berechnen und abzurechnen sind
a) die Personalkosten
b) die Gerätekosten
c) die Sachkosten und
d) die Sonstigen Kosten

B) Allgemeine Projektkosten (siehe Antragsformular)
Dazu zählen Kosten für Kongressreisen, Disseminationsaktivitäten (z.B. Website, Publikationskosten) und Ähnliches sowie Kosten für unvorhergesehene projektspezifisch notwendige kleinere Ausgaben. Diese allgemeinen Projektkosten sind im Antragsformular im dafür vorgesehenen Feld im Ausmaß von max. 5% der gesamten beantragten Mittel anzuführen. Sie bedürfen keiner gesonderten Begründung.